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K8-02

1. Hilfe Kurs für Fahrschüler

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein – Kosten, Dauer und Gültigkeit

Was beinhaltet ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Das grundsätzliche Ziel eines Erste-Hilfe-Kurses ist es, Führerschein-Anwärtern beizubringen, wie sie sich an einem Unfallort richtig um mögliche Opfer kümmern, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die Kursinhalte richten sich dabei nach einem festen Lehrplan. Dadurch wird gewährleistet, dass den Teilnehmern verschiedener Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein die gleichen wichtigen Grundlagen vermittelt werden. Einen Bestandteil des Lehrplans bilden etwa lebensrettende Basismaßnahmen für Ersthelfer. Des Weiteren werden folgende Themen im Rahmen des Erste-Hilfe-Kurses behandelt:

  • Vorgehen bei einem Unfall: Rettungsdienst kontaktieren, Opfer versorgen
  • Rettungskette: Absicherung/Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe, Rettungsdienst, Krankenhaus
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Blutungen, Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Motorrad-Helm richtig abnehmen
  • Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung,
  • Anwendung eines Defibrillationsgeräts
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe

Wie läuft der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ab?

Bei der Anmeldung zu einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist bereits ersichtlich, wie lange dieser dauern wird, wann und wo er stattfindet. Während die zu vermittelnden Kursinhalte bei allen gleich sind, können die verschiedenen Anbieter selbst bestimmen, wie sie ihre Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter strukturieren.

Grundsätzlich setzt sich ein solcher Kurs aus theoretischen sowie praktischen Unterrichtseinheiten zusammen, um die Teilnehmer vollumfänglich auf den Ernstfall vorzubereiten. Für den praktischen Teil werden für gewöhnlich Kleingruppen gebildet, in denen verschiedene Übungen an realitätsnahen Puppen durchgeführt werden. Dazu zählt der Klassiker – die Anleitung zu einer korrekt ausgeführten Herzdruckmassage.

Zwischendurch haben Teilnehmer stets die Möglichkeit, ihre Fragen loszuwerden. Die verschiedenen Anbieter legen viel Wert darauf, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen so im Erste-Hilfe-Kurs zu vermitteln, dass Führerscheinanwärter diese bei Bedarf auch korrekt anwenden können.

Nach Abschluss des Kurses erhalten die Führerschein-Anwärter eine Teilnahmebestätigung, die zur Vorlage bei den Behörden ausreichend ist. Es ist keine Abschlussprüfung erforderlich.

Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?

In § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist festgelegt, dass die Erste-Hilfe-Schulung für alle Klassen von Führerscheinen (Pkw, Lkw etc.) mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen muss. Zusammengerechnet ergibt das 6,75 Stunden, die mit einer Pause gut an einem Tag zu schaffen sind. Damit es möglichst vielen Führerschein-Anwärtern problemlos möglich ist, daran teilzunehmen, werden Erste-Hilfe-Kurse oftmals an einem Samstag oder Sonntag angeboten.

Wann und wie melde ich mich zum Erste-Hilfe-Kurs an?

Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist eine der Voraussetzungen für den Führerscheinantrag – dem sogenannten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Wer sich zu einem Erste-Hilfe-Kurs anmelden möchte, kann zu diesem Zeitpunkt aber schon bei seiner Fahrschule angemeldet sein. Denn der offizielle Führerscheinantrag bei den Behörden und die bloße Fahrschulanmeldung sind nicht dasselbe.

Haben Fahrschüler z. B. bereits vor ihrer Fahrschulzeit an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen, etwa in der Schule, können diese die dort erhaltene Bescheinigung verwenden und den Behörden vorlegen: Ein einmal absolvierter Erste-Hilfe-Kurs verliert seine Gültigkeit nicht. Für alle anderen sind bei der Anmeldung zur Schulung lediglich die Angabe persönlicher Daten, wie z. B. Name und Anschrift, sowie die Kursgebühr erforderlich. Die meisten Anbieter ermöglichen es, sich direkt über deren Website oder per E-Mail anzumelden.

Wo kann ich einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren?

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist nicht online, sondern ausschließlich vor Ort bei einem zertifizierten Anbieter zu absolvieren. Zwar werden auch virtuelle Kurse angeboten, diese sind jedoch ausdrücklich nicht für den Führerscheinantrag zugelassen. Eine erste Anlaufstelle bei der Suche nach einem passenden Erste-Hilfe-Kurs ist daher die jeweilige Fahrschule. Oftmals arbeiten Fahrschulen mit anerkannten Anbietern zusammen oder können ihren Fahrschülern einen geeigneten empfehlen.

Sowohl in größeren Städten wie Berlin als auch in kleineren Ortschaften finden Erste-Hilfe-Kurse für gewöhnlich in den örtlichen Räumlichkeiten des jeweiligen Vereins statt, wie z. B. des Deutsches Rotes Kreuz e.V. oder des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Darüber hinaus werden Kurse beispielsweise auch in Schulen durchgeführt. Hier empfiehlt sich eine Online-Recherche, wann und wo genau der nächste Erste-Hilfe-Kurs in der Nähe geplant ist.

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten im Überblick

Viele private Anbieter, aber auch Organisationen und Vereine, darunter die Johanniter-Unfall-Hilfe, haben Kurse für den Führerschein im Programm. Die Kosten dafür beginnen bei ca. 40 Euro*, bei den großen Anbietern können sie etwas höher ausfallen. Führerschein-Anwärter haben jedoch die freie Wahl, bei wem sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren möchten. Bei ihrer Entscheidung können sie demnach auch nach dem Preis gehen.

Ein Überblick über die Kosten eines Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein finden sich im Folgenden. Es handelt sich um die Preise der größten anerkannten Vereine.Fazit

Ob für Pkw oder Lkw – der Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist unerlässlich. Teilnehmern werden dabei wichtige Grundlagen vermittelt, mit denen im Ernstfall Leben gerettet werden können. Die Anmeldung ist für gewöhnlich über die Online-Portale der jeweiligen Organisationen und Vereine möglich. Wer die Angebote einzelner Anbieter vergleicht, kann zudem bei den Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sparen.

Seit 2016 reicht sowohl für den Pkw- als auch den Lkw-Führerschein ein Erste-Hilfe-Kurs aus, der sich aus neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zusammensetzt. Festgelegt wurde dies in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Bis dahin wurde bei Lkw-Führerschein-Anwärter die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten, bei Pkw-Führerscheinbewerber mit acht Unterrichtseinheiten – der sogenannte „kleine Erste-Hilfe-Kurs“ bzw. „Rotkreuzkurs“ – vorausgesetzt.



Methode

Gruppe (max. 20 Personen)

Einheiten

9 UE á 45 Min

Preis

ab 50,00 €